Mietschulden

Wer einmal in die missliche Lage geraten sollte, seine Miete nicht zahlen zu können, der kann sich zunächst einmal vertrauensvoll an die GBB wenden. Dort kann ein erstes Vorgespräch geführt werden, das unter Umständen bereits Orientierung bietet.

Wichtig: Man sollte mit seinem Anliegen auf keinen Fall zu lange warten oder hoffen, dass sich irgendwann alles von selbst regelt, da rechtlich bereits nach zwei aufeinanderfolgenden nicht geleisteten Mietzahlungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Damit es nicht zu einer Räumungsklage, Wohnungsverlust oder gar Obdachlosigkeit kommt, sollte man sich also schnell Hilfe suchen.

Auch Beratungsstellen wie zum Beispiel Sozialberatung oder Schuldnerberatung in der Nähe können Rat und Unterstützung bieten.

Jobcenter und Sozialamt sind ebenfalls geeignete Anlaufstellen, um sein Anliegen vorzubringen:

Sozialamt Bottrop: Tel.: 02041 – 7030 oder per Mail: amt50@bottrop.de