Wohngeld

Vor dem Hintergrund gestiegener Energiekosten hat die Bundesregierung die Reform des Wohngeldes auf den Weg gebracht, durch die deutlich mehr Haushalte Wohngeld erhalten können.

Bei geringen Einkünften wird Wohngeld als Mietzuschuss gezahlt. Wer Wohngeld beantragt, ist kein „Bittsteller“, sondern hat ein Anrecht darauf. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens sowie der Höhe der anzuerkennenden Miete bzw. Belastung ab.

Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, kann man sich vorab ohne Namensnennung ganz unkompliziert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Man gibt einfach seine persönlichen Daten ein und hat im Anschluss die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen.

Link zum Wohngeldrechner: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

 

Viele Informationen zum Thema Wohngeld sowie die Weiterleitung zum Online-Antrag gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bottrop: https://www.bottrop.de/vv/produkte/dezernat3/33/Wohngeld.php