Nachbarschaft
Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.
Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich.
Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn die Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.
Lärm
Alle Kundinnen und Kunden sind dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13 bis 15 Uhr sowie zwischen 22 und 6 Uhr geboten. Radios, Fernseher, Musikboxen o.ä. sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner im Vorfeld rechtzeitig informiert werden.
Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und zwischen 19 und 8 Uhr grundsätzlich untersagt. Allgemein darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
Kinder
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise
Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in Tiefgaragen oder
ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese
spielen, soweit dies nicht zu einer unzumutbaren Belästigung für die Mitmieter
wird oder zur Schädigung der Anlage führt.
Die Reinhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst
Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die
Kinder selbst sind dazu aufgerufen, ihren Spielbereich sauber zu halten. Benutztes
Spielzeug muss nach Beendigung des Spielens weggeräumt werden.
Die Spielplätze sind auch für Freunde und Freundinnen der im Haus wohnenden Kinder zugänglich.
Hält sich jeder Mieter an die Inhalte der Hausordnung
sollte ein reibungsloser Ablauf gewährleistet sein.