Öffentlich geförderte Wohnungen.
Öffentlich geförderte Wohnungen sind Mietwohnungen, die vom Staat oder von kommunalen Einrichtungen unterstützt werden, um bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen. Diese Wohnungen sind oft günstiger als der freie Markt, da die Mieten durch staatliche Förderungen oder bestimmte Obergrenzen geregelt sind.
Um in eine solche Wohnung zu ziehen, benötigen Interessenten in der Regel einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist ein Nachweis, der bestätigt, dass die Person oder Familie die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt. Diese Voraussetzungen hängen meist vom Einkommen, der Haushaltsgröße und weiteren Faktoren ab.
Der Wohnberechtigungsschein wird bei der zuständigen Behörde, meist dem Amt für Wohnungswesen, beantragt. Mit diesem Schein können sich die Mieter dann bei öffentlich geförderten Wohnungsunternehmen bewerben, so auch bei der GBB.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen und eine soziale Stabilität zu fördern. Wer mehr über die Voraussetzungen oder den Antrag wissen möchte, kann sich bei der Stadt Bottrop informieren.
Hier gibt es dazu Links und die entsprechenden Formulare: https://www.bottrop.de/vv/produkte/dezernat4/61/Wohnberechtigungsscheine-und-Freistellungen.php